Montag, 10. September 2018

Sexismus und der Aufstand der Frauen gegen die Männer

Feministische Fronten.


Die akzeptablen Bewegungen haben ein gemeinsames Ziel, die Ressourcen zwischen Männern und Frauen gerechter aufzuteilen. Dabei ist als bedeutsames Symptom festzustellen, dass es in umgekehrter Richtung weder initiative noch reaktive Gegenfronten von Bedeutung seitens der Männer gibt.

Dabei gibt es je nach Motivation unterschiedliche Bewegungen mit verschiedene Zielrichtungen. Diese Verschiedenheit kann sowohl kollektiv als auch individuell zum Ausdruck kommen.

Die für mich einzige legitime Form sind Frauenbewegungen, die von unaufgeregter Vernunft getragen werden.

Alle anderen Formen sind kampfgeprägt und mehr oder weniger agitativ und überschießend emotional. Insbesondere das Ziel sich an den Männern zu rächen und sie zuerst einmal zu unterwerfen ist nur mehr paranoid hysterisch.

Sexismus


Dieses Thema findet sich in der von mir einzig akzeptierten Bewegung nur als untergeordnetes Thema, wird von den anderen Bewegung bis zum Paroxysmus überhöht und als ultimative Waffe gesehen, mit der das Matriarchat endgültig siegen soll.

Es ist aber kein ausschließliches Frauenthema, wie man den Eindruck gewinnen könnte.

Zwischen Umgangsformen und zu sanktionierenden sexuellen Übergriffen verläuft eine, je nach Kontext, verschiebliche Grenze.

Folgende Überlegungen gelten explizit für Frauen, Männer und Alternativgeschlechtliche gleichermaßen.

Umgangsformen

sollen das Verhalten von Personen verschiedenen Geschlechtes (inklusive alternativgeschlechtlicher Personen) regeln, solange nicht Feindseligkeit oder schädigende Absicht gegeben ist.

Schlechtes Benehmen in sexistischer Formm unterscheidet sich nicht wesentlich von schlechtem Benehmen allgemein, wie sie auf mangelnde Erziehung und Bildung, vor allem Herzensbildung zurückzuführen ist. Personen, deren Verhalten deutlich unangenehm ist, wird man ganz allgemein auszuweichen versuchen und sie deutlich abweisen. Wo das in der Arbeitswelt nicht möglich ist, liegt meist schon anderweitig sanktionierender Missbrauch der Abhängigkeit vor. 

Sexismus ist aber geschlechtsbezogenes Missverhalten, das über schlechte Umgangsformen hinausgeht und auch durch deutlichste Abweisung nicht abzuwehren ist. 

Sexuelle Übergriffe und Sexismus

liegen vor, wenn der Täter (die Täterin) malversive Absichten hat, etwa Herabwürdigung oder sonst extrem nichtakzeptables Verhalten zeigt. Das kann seinen Ausdruck verbal und handgreiflich finden.

Die Grenze zum sexuellen Übergriff ist also durch die malversive Absicht oder extrem schlechtes Benehmen gekennzeichnet.

Insbesondere Berührung, aber auch verbale Erotik mag in verschiedener Intensität bis zum Liebesakt einverständlich und gegenseitig zugelassen werden. Die jeweilige Vertrautheit muss aber beiderseits immer sorgfältig geprüft werden. Kommt es doch zum Missverständnis, sollte eine bereinigende Entschuldigung die korrekte Distanz wiederherstellen.

Unter Fremden könnten Berührungen im Ausmass der Standardtänze kein Problem darstellen. 

Sexismus in diesem Sinne liegt vor, wenn das unerwünschte Verhalten gewohnheitsmäßig und wider besseres Wissen unreflektiert (ignorant) auftritt, wobei sowohl Einzelpersonen als auch Kollektive als Träger infrage kommen.  

Sanktionen


Soweit nicht schon durch Strafrecht geregelt, mögen künftig grobe Verstösse durch das Verwaltungsrecht sanktioniert werden. Das Privatrecht bietet schon jetzt die Möglichkeit allfällige Schäden einzuklagen.


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